ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Geschäftsbedingungen sorgfältig zu lesen und
vollständig zur Kenntnis zu nehmen. Die nachfolgenden AGB gelten für alle erteilten
Aufträge zwischen Bernadett Neidhardt und dem Auftraggeber. Bernadett Neidhardt ist
jederzeit berechtigt diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen einschließlich aller eventuellen
Anlagen zu ändern oder zu ergänzen. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend
widersprochen wird.
Allgemeines
Gegenstand des Auftrags ist die Tätigkeit des Hair & Make-up Artists zum vertraglich
vereinbarten Zweck. Ein Vertragsverhältnis kommt ausschließlich zwischen dem Hair &
Make-up Artist und seinem Auftraggeber zu Stande. Der Rechnungsbetrag ist nach
Rechnungsstellung, wenn nicht anders auf der Rechnung vermerkt, innerhalb von 14 Tagen
zu zahlen. Skonto wird nicht gewährt.
Zustandekommen eines Vertrages
Eine Buchung kann telefonisch, per E-Mail, Instagram oder WhatsApp erfolgen.Angebote
werden individuell erstellt. Gesamtpreise werden vorab mit dem Kunden vereinbart.
Angebote können auch als Freitext im Email-Verkehr erstellt werden. Der Hair & Makeup
Artist kann für die angebotenen Dienstleistungen für halbe Tage (4 Stunden) oder ganze Tage
(8 Stunden) gebucht bzw. optioniert werden. Es werden daher Dienstleistungs-, Tages- oder
Halbtageshonorare vereinbart. Überstunden werden pro angefangener Stunde vergütet. Der
Stundensatz beträgt umgerechnet 1/8 des vereinbarten Tagessatzes beziehungsweise 1/4 des
Halbtagessatzes. Eine Überschreitung der Arbeitszeit bis zu 30 Minuten wird in der Regel aus
Kulanz nicht berechnet. Hat ein Kunde ein Angebot schriftlich akzeptiert, so gilt der Vertrag
als geschlossen. Der Vertrag kann innerhalb von 7 Tagen nach Eingang der
Buchungsbestätigung ohne Angabe eines Grundes vom Kunden storniert werden. Der
Vertrag beinhaltet die Location, das Datum, Zeit sowie die Höhe des Honorars.
Optionen
Optionen sind Reservierungen für die Tätigkeit des Makeup Artists zu einem festgelegten
Termin. Die Option verfällt sofort, wenn eine Festbuchung durch einen Dritten möglich ist
und der optionierte Termin auch nach Rückfrage bei dem Auftraggeber, mit dem die Option
vereinbart wurde, nicht zu einer festen Buchung führt.
Fremd- und Nebenkosten
Der Auftraggeber übernimmt die anfallenden Nebenkosten wie Spesen, Reisekosten- sowie
Übernachtungskosten. Wird der ursprünglich erteilte Auftrag um Leistungen erweitert, die
nicht Gegenstand des Vertrages waren, so ist der Hair & Make-up Artist berechtigt, die
Zusatzleistungen sowie zusätzliche Nebenkosten gesondert in Rechnung zu stellen. Dabei
wird die Abrechnung nach Stundensatz in Anrechnung gebracht. Dies gilt ebenso bei
Überschreiten der vereinbarten Produktionszeit, die vom Hair & Make-up Artist nicht zu
vertreten ist.
Fahrtkosten
Die Fahrtkosten, außerhalb Hamburg, werden mit 0,50€ pro km zzgl. USt. berechnet. Bei
Reisen sind alle anfallenden Reisekosten wie Bahn / Bus / Flug / Taxi sowie
Übernachtungskosten vom Kunden zu tragen, sofern nicht anderweitig abgesprochen.
Auftragsstornierung und Ausfallhonorar
Der Vertrag kann innerhalb von 7 Tagen nach Eingang der Buchungsbestätigung ohne
Angabe eines Grundes storniert werden. Danach muss eine Begründung genannt werden.
Wird ein Vertrag später als 3 Tage vor dem vereinbarten Termin storniert, ohne dass der Hair
& Make-up Artist dies zu vertreten hat, steht ihm das vereinbarte Honorar sowie die bis dahin
angefallenen Neben- und Fremdkosten vollständig zu.
Bei einer früheren Vertragsauflösung setzen sich die Kosten wie folgt zusammen:
100% - bis 3 Tage vor dem Termin
75% - 4-7 Tage vor dem Termin
50% - 8-14 Tage vor dem Termin
25% - ab 15 Tagen vor dem Termin
Wird während der Dauer des Auftrages kein Mangel durch den Auftraggeber angezeigt, gilt
der Auftrag als mangelfrei und vertragsgemäß erfüllt. Das Honorar ist nach Auftragsende
bzw. spätestens zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung ohne Abzug von Skonto fällig.
Der Hair & Make-up Artist ist berechtigt, einen Auftrag fristlos zu kündigen - auch während
einer laufenden Produktion - falls die im Auftrag vereinbarte Vorauszahlung nicht rechtzeitig
und/oder nicht in voller Höhe eingeht, eine zeitliche Verschiebung der Produktionstermine
durch den Auftraggeber erfolgt, der Verdacht besteht, dass die Buchung durch den
Auftraggeber nicht ernsthaft aufrechterhalten wird (z.B. durch keinerlei
Rückmeldung/Antwort des Auftraggebers auf Kontaktversuche des Hair & Make-up Artists
in Form verschiedener Medien über einen Zeitraum von mindestens 7 Tagen) und/oder somit
durch die Blockierung des Termins anderweitige, ernstgemeinte Buchungs- und somit auch
Honorarverluste absehbar sind.
Ausfall der Leistung
Kann das Styling von der gebuchten Stylistin aufgrund von höherer Gewalt (z. B. Unfall,
Krankheit etc.) oder anderer, nicht zu vertretender Umstände, nicht erbracht werden, wird die
Stylistin sich nach besten Kräften um adäquaten Ersatz bemühen. Für eventuell entstehende
Zusatzkosten oder einen möglichen Schaden haftet die Stylistin in diesem Falle nicht.
Gewährleistung
Die Stylistin übernimmt keine Haftung für allergische Reaktionen, die während und auch
nach der Verwendung der Produkte auftreten könnten. Sollten Allergien bekannt sein, wird
die Stylistin die Produkte auf diese Inhaltsstoffe prüfen. Weiter übernimmt die Stylistin keine
Haftung für einen Schaden am Styling (durch Unwetter oder Ähnliches).
Namensnennung
Der Hair & Make-up Artist hat Anspruch darauf, bei der Verwendung seines Werkes
(einschließlich Testshootings und Editorials) als Urheber genannt zu werden.
Testshootings
Für sogenannte Testshootings gelten folgende Besonderheiten: Sofern der Hair & Make-up
Artist für seine Mitwirkung an einem Testshooting kein oder nur geringes Honorar erhält, die
im Rahmen des Testshootings entstandenen Fotografien etc. später zu anderen Zwecken
eingesetzt werden (Werbung) steht dem Hair & Make-up Artist ein zusätzlich angemessenes
Honorar zu. Die Angemessenheit des Honorars orientiert sich an dem für die Nutzung
üblicherweise gezahlten Künstlerhonorar und an dem erzielten Verwertungserlös des
Auftraggebers.
Verwendung von Bildmaterial
Der Hair & Make-up Artist ist berechtigt, die Fotografien, Filme, analoge und digitale
Datenträger bzw. Abzüge und Kopien davon, für deren Herstellung er seine Tätigkeit
erbracht hat, zur Eigenwerbung zu nutzen, d. h. insbesondere auch in Form einer Aussendung
bzw. im Internet zu veröffentlichen oder als Arbeitsprobe vorzuzeigen. Für diesen Fall steht
der Auftraggeber auch dafür ein, dass das abgebildete Fotomodell (bzw. die Fotomodelle) mit
der genannten Nutzung durch den Hair & Make-up Artist einverstanden ist/sind.
Salvatorische Klausel
Nebenabreden oder von diesen Bedingungen abweichende Vereinbarungen bedürfen der
Schriftform. Werden eine Bestimmung des Vertrages oder dieser Vertragsbedingungen
unwirksam, berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen und des Vertrages.
Anstelle einer unwirksamen Bestimmung gilt dasjenige als vereinbart, was dem angestrebten
Zweck möglichst nahekommt. Entsprechendes gilt für die Ausfüllung von Vertragslücken. Es
gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart, auch bei Lieferungen ins
Ausland. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Geschäftssitz
des Hair & Make-up Artists.